Kosten

Die Abrechnung der klassischen laufenden Leistungen im Bereich Steuerberatung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung, auf die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verweist.

Die Gebührenermittlung erfolgt somit wie bei Steuerberatern mit Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes und verschiedener anderer Gegebenheiten.

Bei den darüber hinaus im außergerichtlichen Bereich erfolgten Beratungsleistungen können die Gebühren nahezu frei vereinbart werden. Die Klärung der Gebührenfrage gehört daher hierbei zu jeder guten Beratung.

Die Transparenz der Gebühren für Rechtsanwälte wird hier am ehesten durch Zeithonorarvereinbarungen erreicht.

Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren erfolgt die Abrechnung der erfolgten Leistungen grundsätzlich nach den Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.