Gestaltungsberatungen mit Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen
- ehe- und scheidungsrechtliche Gestaltungen,
- erbrechtliche, inklusive pflichtteilsrechtlicher Gestaltungen,
- Grundstücksgestaltungen,
- Gestaltungen bei Personengesellschaften/ Mitunternehmerschaften oder Kapitalgesellschaften,
- Unternehmens- und Praxisnachfolge,
- Gestaltungen aus insolvenzrechtlichen Gründen.
Durch geschickte Gestaltungen lassen sich oft für Mandanten erhebliche Vorteile erreichen.
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