Gestaltungsberatungen mit Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen

  • ehe- und scheidungsrechtliche Gestaltungen,
  • erbrechtliche, inklusive pflichtteilsrechtlicher Gestaltungen,
  • Grundstücksgestaltungen,
  • Gestaltungen bei Personengesellschaften/ Mitunternehmerschaften oder Kapitalgesellschaften,
  • Unternehmens- und Praxisnachfolge,
  • Gestaltungen aus insolvenzrechtlichen Gründen.

Durch geschickte Gestaltungen lassen sich oft für Mandanten erhebliche Vorteile erreichen.

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